Voraussetzung für die Pacht eines Kleingartens ist die Aufnahme als aktives Mitglied im Verein KGV Schönfeld e.V.
Liebe Interessentin, lieber Interessent,
wenn Sie beabsichtigen, sich bei uns um die Pachtung eines Kleingartens zu bewerben, bitten wir um kurze Aufmerksamkeit für die folgenden Informationen. Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein.
Zur Entscheidungshilfe hier einige Fragen, die sich angehende Kleingärtner / Innen zunächst unbedingt stellen sollten:
1. Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
2. Will ich Erträge aus dem Garten?
3. Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
4. Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
5. Kann ich mich in einen Verein integrieren?
6. Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.
Bitte beachten Sie aber auch die erheblichen Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen, während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz und das Bundeskleingartengesetz es erfordern.
Alle Vereinsmitglieder pflegen und unterhalten die Gemeinschaftseinrichtungen und –anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Unser Verein hat festgelegt, dass alle Mitglieder 8 Stunden im Jahr Gemeinschaftsarbeit leisten müssen. Wird diese nicht erbracht, wird ein Ersatzbetrag fällig.
Informationen zum Ablauf und der Voraussetzung einer Bewerbung für einen Kleingarten und einer Mitgliedschaft
Zunächst melden Sie sich formlos per Mail oder über unsere Kontaktbox an den Vereinsvorstand. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie per Mail
einen Bewerbungsbogen, den Sie bitte ausfüllen und an den Vorstand zurücksenden.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden dem Gesamtvorstand in seiner nächsten Sitzung (einmal im Monat) vorgestellt. Dieser entscheidet, ob Sie in die aktuelle Bewerberliste und als Mitglied im Verein
aufgenommen werden können. Die Entscheidung erhalten Sie per Mail.
Eine Aufnahme in die Bewerberliste setzt zunächst eine "passive / fördernde" Mitgliedschaft im Verein voraus.
Nach Entrichtung der Aufnahmegebühr (Jahresmitgliedsbeitrag sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr, insg. 50,00.-€) und der damit gezeigten Bereitschaft Kleingärtner in unserem Verein zu werden,
erfolgt eine Aufnahme in die aktuelle Bewerberliste.
Der Vorstand berät daraufhin, welcher Garten für Sie in Frage kommt und wird Sie entsprechend kontaktieren. Die Gartenvergaben erfolgen in zeitlicher Reihenfolge der Bewerbungen.
Bei Übernahme eines Gartens werden Sie von uns als „aktives“ Vereinsmitglied aufgenommen. Erst danach wird ein Pachtvertrag mit Ihnen
abgeschlossen. Kleingärten können grundsätzlich nur an aktive Vereinsmitglieder verpachtet werden.
Bepflanzungen und die Laube übernehmen Sie jeweils nach
Wertermittlung und Bestandsaufnahme durch die Wertermittler gegen eine angemessene Entschädigung an den Vorpächter. Die Wertermittlung des zu vergebenen Gartens übernehmen eigens geschulte
Fachkräfte.
Übergabeformalitäten werden gemeinsam mit dem Vorstand, dem Vorpächter und seinem Nachfolger geregelt.
Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen, sowie der Vereinsaufnahmegebühr, fallen natürlich auch laufende
Zahlungen an.
Weitere Kosten entstehen durch Vereinsbeitrag, Pachtgebühr,
Versicherungsbeiträge, Umlagen, etc.
Der bereits gezahlte Beitrag (32,60.-€) für "passive / fördernde" Mitgliedschaft wird bei Übernahme einen Gartens verrechnet.
Derzeitige Mitgliedsbeiträge
Der einmalige Aufnahme- und Kulturbeitrag für das Mitglied beträgt 240,00
€.
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen:
Für aktive Mitglieder (Gartenpächter) 90,00 €
Für passive / fördernde Mitglieder 32,60 €
Hier finden Sie Wissenswertes zu Rechtsfragen rund um den Kleingarten:
Ihre Anfragen zu freien Gärten und einer Mitgliedschaft stellen Sie bitte ausschließlich per Mail an unsere Vorstandsadresse, oder über unsere Kontaktbox.